Pensionsberatung Blog

Pensionsplanung

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 20. März 2010 um 14:21 Uhr Montag, 02. November 2009 um 18:33 Uhr

Ab 50 ist die Pensionsplanung ein "muss". Nach der ordentlichen Pensionierung beträgt heute die statistische Lebenserwartung mehr als 20 Jahre.

Dies ist eine gute Aussicht, wenn der dritte Lebensabschnitt finanziell abgesichert ist. Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über Ihre persönliche Situation und nehmen Sie entsprechende Massnahmen an die Hand.

Die Budgetplanung zeigt die zukünftiger Einnahmen und Ausgaben und einen möglichen Handlungsbedarf auf. Die Einkommensplanung und die Vermögensplanung gehen im Detail auf Ihre persönliche Situation ein und zeigen Ihren Möglichkeiten auf.

Eine Person im Ruhestand benötigt rund 80 Prozent des bisherigen Einkommens oder auch mehr. Durch die Leistungen der AHV und der Pensionskasse werden in der Regel theoretisch rund 60 Prozent des letzten Erwerbseinkommens abgedeckt. Es entsteht eine Einkommenslücke.

Bei frühzeitiger Planung haben Sie sowohl vor als auch nach der Pensionierung Sparmöglichkeiten bei den Steuern. Als Folge einer durchdachten Planung besteht die Möglichkeit, dass die Steuerbelastung nach der Pensionierung niedriger ausfällt als während der Zeit der Erwerbstätigkeit. Beachten Sie dabei die Tatsache, dass die Vermögenssteuer im Vergleich zur Einkommenssteuer bescheidener ausfällt. Aber wie wird das Kapital am vorteilhaftesten für Sie verwaltet?

Frühpensionierung

Bei der 1. Säule führt eine Frühpensionierung, sofern die AHV bereits bezogen wird, zu einer permanenten Kürzung der AHV-Rente. Zudem müssen bis zum ordentlichen Pensionsalter AHV-Beiträge weiterbezahlt werden. Diese entsprechen in der Höhe jenen von Nichterwerbstätigen.

Auch bei der 2. Säule sind die Kürzungen bedeutend. Flexible Pensionierungsmodelle von Arbeitgebern können bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben die Renten der 2. Säule etwas aufbessern. Normalerweise fallen diese bei einem früheren Bezug jedoch lebenslang deutlich tiefer aus. Bei einer Pensionierung fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter muss mit einer Rentenkürzung von mehr als einem Drittel gerechnet werden.
   

Pensionierung

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 25. November 2009 um 13:58 Uhr Samstag, 31. Oktober 2009 um 19:30 Uhr

Mit der Pensionierung erfüllt man sich lang ersehnte Wünsche und widmet die freie Zeit neuen Hobbys. Derselbe Lebensstandard wie zuvor wird angestrebt.

Am besten setzt man sich mit der Gestaltung des Ruhestands frühzeitig auseinander. Machen Sie sich folgende grundlegende Überlegungen, die Sie selbst regeln und mit Ihrem Spezialisten besprechen sollten:

  • Sofern möglich sollten Sie in die gebundene Vorsorge einzahlen. Ihre individuelle Situation zeigt, ob eine Versicherungs- und /oder Banklösung das richtig für Sie ist,
  • Ein Einkauf in die Pensionskasse kann sich lohnen, muss aber unbedingt vorher im Detail abgeklärt werden.
  • Benötigen Sie das Pensionskassengeld für Wohneigentum sind Vorbezug oder Verpfändung zu prüfen
  • Staffelungen der Kapitalauszahlungen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a), der freien Vorsorge (Säule 3b) und der möglichen Leistung aus der Pensionskasse sind optimal zu planen und aufeinander abzustimmen. Dabei spielen die Einkommens-, Vermögens- und Steuerverhältnisse eine ausschlaggebende Rolle.
  • Wann ist für Sie der richtige Zeitpunkt in den Ruhestand zu treten? Können und wollen Sie ein paar Jahre zuvor Ihr Arbeitspensum reduzieren? Möchten Sie noch länger arbeiten und was ist dabei zu beachten?
  • Gibt es eine Überbrückungsrente und wann wird diese finanziert?
  • Machen Sie sich einen Überblick über Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben
  • Sollten Sie die Pensionskassenleistungen als Rente oder/und Kapital beziehen.
  • Machen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen, Wertschriften, Anlagestrategie und deren mögliche Entwicklung.
  • Ist die Finanzierung der Immobilien zu überdenken und eine schrittweise Amortisation angesagt?
  • Der Nachlass sollte mit Ehevertrag oder Testament geregelt und der Willensvollstrecker bestimmt werden.

Bank- und Versicherungslösungen werden eingesetzt und es wird aber vor Bauchentscheiden gewarnt. Solche Entscheide sind von grösserer Tragweite und können oft nicht rückgängig gemacht werden.

Für diese anspruchsvolle Beratung stehen wir als Experten in Versicherungs-, Treuhand- und Steuerfragen unabhängig und frei von Interessenskonflikten zur Verfügung. Ihre individuelle Pensionsplanung ist uns wichtig.